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T&C

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Costello Studios

 

§ 1 Allgemeines 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Costello Studios, einschließlich Recording, Mixing und Mastering.

1.2 Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags online, schriftlich oder mündlich veranlasst hat. Auch wenn die Rechnung auf Wunsch an einen Dritten ergeht, haftet der Auftraggeber voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag.

1.3 Es besteht keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen, wenn der Auftrag im Namen und für Rechnung eines Dritten erfolgt.

1.4 Sämtliche erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen. Stillschweigen bedeutet Freigabe. Für resultierende Schäden aufgrund fehlender Überprüfung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

§ 2 Vertragsschluss und Zahlung

2.1 Eine verbindliche Beauftragung besteht nach Erhalt der Buchungs- oder Auftragsbestätigung, spätestens jedoch nach Erhalt der Rechnung.

2.2 Mix- und Mastering-Arbeiten sind zu 100% im Voraus zu bezahlen. Recording Dienstleistungen  können im Voraus oder nach Leistungserbringung bezahlt werden.

2.3 Nach vollständigem Zahlungseingang wird das Audiomaterial oder eine „Vorhörversion“ zur Verfügung gestellt. In keinem Fall wird mit der Arbeit am Audiomaterial begonnen, bevor die vollständige Zahlung eingegangen ist.

2.4 Zahlungen können auf Rechnung oder vor Ort in bar erfolgen.

2.5 Die Honorare für die Dienstleistungen werden individuell auf Basis des Projektumfangs und der spezifischen Anforderungen festgelegt und dem Auftraggeber vorab mitgeteilt.

 

§ 3 Stornierung und Umbuchung

3.1 Recording:

-Recording Dienstleistungen können bis 24 Stunden vor Beginn des Termins kostenlos umgebucht oder storniert werden. Erfolgt die Stornierung oder Umbuchung später, wird eine Gebühr von 20€ erhoben.

-In Ausnahmefällen wie unvorhersehbaren Ereignissen (höhere Gewalt) oder im Krankheitsfall, kann von dieser Gebühr abgesehen werden.

3.2 Mixing und Mastering:

-Angefangene Mix- und Mastering-Arbeiten können nicht mehr storniert werden. Sobald mit der Arbeit begonnen wurde, fallen 100% der Kosten an.

3.3 Zahlungsbedingungen:

-Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann der Anspruch nach vorheriger Ankündigung an ein Inkassounternehmen übertragen werden.

 

§ 4 Urheberrechte und Haftung

4.1 Werden innerhalb der Aufträge auf Wunsch des Auftraggebers geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.

4.2 Für zurückgebliebenes Tonmaterial haftet Costello Studios nur bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten nach Beendigung des Projekts.

 

§ 5 Leistungserbringung, Änderungswünsche und Revisionen

5.1 Die Dauer der Mix- und Mastering-Arbeiten hängt vom individuellen Projekt und dessen Anforderungen ab. Eine genaue Zeitangabe wird nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Verzögerungen aufgrund hoher Auftragslage oder unvorhersehbarer Umstände werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

5.2 Ist ein Mix- oder Mastering-Projekt fertiggestellt oder wurde eine sog. „Pre-Version“ verschickt, hat der Auftraggeber 7 Werktage Zeit, Änderungswünsche zu äußern. Zwei Revisionen sind kostenfrei, sofern diese keine komplette Neubearbeitung erfordern.

5.3 Sollte der Auftraggeber außerhalb dieser Revisionsfrist Änderungen in Anspruch nehmen, werden diese kostenpflichtig. Ebenso werden ab der 3. Revision weitere Anpassungen kostenpflichtig und individuell berechnet, basierend auf dem Aufwand und den Anforderungen des Projekts. Die genauen Kosten werden vorab mit dem Auftraggeber kommuniziert.

5.4 Der Austausch der Mastering-Dateien durch den Auftraggeber (z.B. aufgrund nachträglich entdeckter Fehler im Mix) ist immer kostenpflichtig, da hier der komplette Prozess neu aufgerollt werden muss. Ausgenommen hiervon sind minimale Änderungen, die die Mastering-Datei nicht wesentlich verändern; in solchen Fällen kann auf eine Berechnung verzichtet werden.

 

§ 6 Nutzung und Rechte

6.1 Das fertige Audiomaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Costello Studios.

6.2 Der Auftragnehmer stellt das fertige Werk zum Download 7 Tage zur Verfügung. In diesem Zeitraum kann das Material heruntergeladen werden. Nach dieser Zeit wird die erneute Bereitstellung mit einem Unkostenbetrag für die Archivierung und Sicherstellung von 5 Euro für jede neue Bereitstellung erhoben. Costello Studios archiviert das Tonmaterial nur bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten nach Beendigung des Projekts.

6.3 Bei Veröffentlichung von Werken, bei denen Costello Studios mitgewirkt hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Studio in den Credits zu nennen, es sei denn, das Studio verzichtet ausdrücklich auf diese Nennung.

 

§ 7 Fremdleistungen und Vermittlung

7.1 Sind im Verlauf einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.

7.2 Vermittlungstätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für diese Tätigkeiten.

 

§ 8 Verschwiegenheit und Interessenvertretung

8.1 Bei allen Produktionen, bei denen der Auftragnehmer mitgewirkt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber:

a) vertrauliche Informationen des Auftragnehmers nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben,

b) die Interessen des Auftragnehmers nach besten Kräften zu unterstützen (Werbung, Interviews etc.),

c) jegliche Äußerungen in der Öffentlichkeit über den Auftragnehmer nur mit dessen Zustimmung kundzutun,

d) den Auftragnehmer nicht zu diskreditieren.

8.2 Bei wesentlichen Verstößen gegen diese Verpflichtungen hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Alle daraus resultierenden Schäden trägt der Auftraggeber. Eine eventuelle Vertragsstrafe wird individuell und angemessen festgelegt, um sicherzustellen, dass sie verhältnismäßig ist und den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.

 

§ 9 Termine und Erfüllungsort

9.1 Terminzusagen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch den Auftraggeber werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe gutgeschrieben oder alternativ ein neuer Termin angeboten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber rechtzeitig über alle Änderungen zu informieren.

9.2 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von Costello Studios.

 

§ 10 Schlussbestimmungen 

10.1 Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form. 

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

10.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 20.10.2024 und ersetzen alle früheren Fassungen.

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